FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Wertungsprogramm
Wie viele Punkte brauche ich, um mich für den Bundeswettbewerb zu qualifizieren? Teilnehmende in den Solokategorien qualifizieren sich ab einer Punktzahl von 25 Punkten, in den Ensemblekategorien ab 24 Punkten.
Entspricht mein Programm den Wettbewerbsregeln? Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln liegt in deiner Verantwortung. Dies wird mit der Anmeldung zur Teilnahme von dir selbst bzw. von einer erziehungsberechtigten Person bestätigt. Die Regelkonformität unterliegt auf jeder Wettbewerbsebene einer eigenen Prüfung. Du kannst, vor Anmeldung das Programm vom Projektbüro Jugend musiziert überprüfen zu lassen.
Kann ein gesamtes Solokonzert im Programm gespielt werden? Wenn die Forderung nach mehreren Epochen erfüllt und die Vorspielzeit nicht überschritten wird: Ja.
Zu welcher Stilepoche gehört mein Wettbewerbsbeitrag? In vielen Fällen kann die Zuordnung eines Werkes zu einer der sechs Stilepochen nicht allein nach Entstehungsjahr oder allgemeiner Zugehörigkeit der Komponist:in /des Komponisten zu einer Zeitepoche beantwortet werden. Vielmehr ist oft eine Sachentscheidung nach der beim speziellen Werk angewandten Kompositionstechnik erforderlich.
Muss ich auswendig singen oder spielen? Nein. Auswendigspiel wird nicht gefordert und auch nicht gesondert bewertet. Aber das Auswendigspielen kann die Freiheit des künstlerischen Vortrages unterstützen.
Wie schwer müssen die Vorspielstücke sein? Genau so schwer oder leicht, dass sie gut zu bewältigen sind. In der Regel gilt: lieber etwas leichter und hervorragend als zu schwer und mühsam.
Darf ich mein Programm zwischen den Wettbewerben ändern? Ja, allerdings muss die Wettbewerbsleitung der kommenden Wettbewerbsrunde rechtzeitig schriftlich darüber informiert werden.
Wo bekomme ich Notenkataloge? Das Projektbüro Jugend musiziert stellt auf seiner Webseite unter Ausschreibung Literaturlisten und das Programm des jeweils letzten Wettbewerbszyklus zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, die Zulässigkeit eines Wertungsprogramms vom Projektbüro Jugend musiziert prüfen zu lassen.
Darf ich aus kopierten Noten vorspielen? Aufgrund des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Verwendung von Kopien verboten. Ausgenommen sind Kopien, über deren Verwendung es Vereinbarungen mit der VG Musikedition gibt.
Dürfen bei Jugend musiziert Noten von IMSLP und anderen Plattformen aus dem Internet benutzt werden? Auf diese Frage gibt es keine allgemeingültige Antwort, aber für die Achtung des Urheberrechts bist immer du selbst bzw. deine Eltern verantwortlich. Jugend musiziert darf für die Benutzung von Noten im Wettbewerb keine „Erlaubnis erteilen“.
Welche Instrumente / Welche Technik muss ich selbst mitbringen? Für Kirchenorgeln und max. zwei Flügel/Klaviere sorgt die Wettbewerbsleitung. Alle anderen Instrumente (z.B. Harfe, Cembalo, Kontrabass, Schlagzeug, Verstärker, elektronisches Equipment) müssen mitgebracht werden. Alle Fragen zum Equipment müssen unbedingt vorab mit der Wettbewerbsleitung abgestimmt werden.
Dürfen Bearbeitungen gespielt werden? Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht. Wenn bei einzelnen Instrumenten oder Besetzungen die geforderte Epochenvielfalt mangels Kompositionen nicht erreicht werden kann, dürfen auch geeignete Bearbeitungen in das Programm aufgenommen werden.
Häufig gestellte Fragen zur Instrumentalbegleitung
Darf ich zwischen den Wettbewerbsebenen meine Instrumentalbegleitung wechseln? Ja. In Kategorien mit Instrumentalbegleitung können alle Solist:innen bzw. Gesangsensembles ihre Begleiter:innen auf jeder Wettbewerbsebene frei wählen.
Dürfen Loops verwendet werden? Ja. Die Verwendung von Loops ist erlaubt. Das gilt auch für den Fall, dass die Teilnehmende diese vorab eingespielt hat.
Häufig gestellte Fragen zum Wettbewerb
Wer wählt die Juror:innen aus? Die Jurys werden von den veranstaltenden Ausschüssen (Regional-, Landesausschuss, Projektbeirat) zusammengestellt, zum Teil auf der Basis von Vorschlägen aus den Fachverbänden.
Inwiefern darf mich meine Lehrkraft während der Wertung unterstützen? Jugend musiziert ermöglicht jungen Musiker:innen, ihre Interpretation mit anderen zu vergleichen, sich künstlerisch darzustellen und eigenverantwortlich zu bewähren. Die Teilnehmenden bereiten sich gemeinsam mit ihrer Lehrkraft auf den Wettbewerb vor. Ein „Coaching“ durch die Lehrkraft während der Wertung ist aber unerwünscht. Lehrkräfte dürfen aber ihre Schüler:innen Instrumental begleiten bzw. die Noten blättern.
Kann ich meine Teilnahme an Jugend musiziert als Besondere Lernleistung (BLL) werten lassen? Die Teilnahme an Jugend musiziert kann als Besondere Lernleistung im Abitur gewertet werden. Die Handhabung in den jeweiligen Bundesländern ist unterschiedlich. Wir empfehlen, sich an die Schulen, Landesausschüsse der jeweiligen Länder zu wenden.
3. Dein Regionalwettbewerb prüft deinen Fall und entscheidet mit der anderen Region, ob du dort auftreten kannst.
4. Wenn eine passende Region gefunden ist, wirst du informiert, wann und wo dein Vorspiel stattfindet.
5. Bei entsprechender Qualifikation nimmst du grundsätzlich an demjenigen Landeswettbewerb des Bundeslandes teil, in dem dein Wohnort liegt.